Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2009 - 3 StR 170/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10355
BGH, 14.05.2009 - 3 StR 170/09 (https://dejure.org/2009,10355)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2009 - 3 StR 170/09 (https://dejure.org/2009,10355)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 3 StR 170/09 (https://dejure.org/2009,10355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,10355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruchänderung i.R.e. Revision wegen Strafverfolgungsverjährung einer Tat gem. § 174 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Ruhen der Verjährung einer Tat gem. 174 StGB bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 78b Abs. 1; ; StGB § 174 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruchänderung i.R.e. Revision wegen Strafverfolgungsverjährung einer Tat gem. § 174 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ); Ruhen der Verjährung einer Tat gem. 174 StGB bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04

    Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 14.05.2009 - 3 StR 170/09
    Durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vom 27. Dezember 2003, durch den bestimmt ist, dass nach § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB nunmehr auch bei Straftaten nach § 174 StGB die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht, hat sich an dieser Rechtslage für den vorliegenden Fall nichts geändert, weil zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2004 bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten war (vgl. BGH NStZ 2005, 89).
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94

    Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit

    Auszug aus BGH, 14.05.2009 - 3 StR 170/09
    Der Senat schließt aus, dass der Tatrichter auf eine niedrigere Einzelstrafe erkannt hätte, wenn er die Verfolgungsverjährung beachtet hätte, zumal auch eine verjährte Tat bei der Strafzumessung zu Lasten eines Angeklagten - wenn auch mit geringerer Schwere - berücksichtigt werden kann (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 24).
  • BGH, 15.09.2010 - 2 StR 281/10

    Strafverfolgungsverjährung (Strafschärfung mit minderem Gewicht innerhalb der

    Der Senat schließt aus, dass die Strafkammer auf eine niedrigere Einzelstrafe erkannt hätte, wenn es die Verfolgungsverjährung beachtet hätte, zumal auch verjährte Delikte - wenn auch mit minderem Gewicht - bei der Strafzumessung zu Lasten eines Angeklagten berücksichtigt werden können (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 3 StR 170/09; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 24).
  • BGH, 01.08.2013 - 2 StR 110/13

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten (Verjährung; sexueller

    Auf zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bereits verjährten Taten ist die Vorschrift nicht anwendbar (BGH, Beschl. v. 14. Mai 2009 - 3 StR 170/09 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.2010 - 1 StR 14/10

    Übersehene Strafverfolgungsverjährung (Aufrechterhaltung des Strafausspruchs;

    Außerdem können tateinheitlich verwirklichte Gesetzesverletzungen auch dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie verjährt sind (vgl. Senat, Beschl. vom 18. Februar 2009 - 1 StR 14/09; Beschl. vom 6. Mai 2008 - 1 StR 176/08; BGH, Beschl. vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 548/08; Beschl. vom 7. September 2006 - 5 StR 364/06; Beschl. vom 14. Mai 2009 - 3 StR 170/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht